Basiswert, Referenzwert und Zielwert der Treibhausgasquote

Die Treibhausgas-Minderungsquote legt fest, um wie viel Prozent die Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen ihre Emissionen reduzieren müssen. Häufig wird irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass sich diese Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasen an einem Referenzjahr orientiert. Beispielsweise werden Reduktionsziele im Rahmen von Klimaschutzgesetzen häufig an den Referenzjahren 1990 oder 2005 gemessen. Bei den Reduktionszielen im Rahmen der THG-Quote jedoch orientieren sich die Minderungsziele am gesetzlich festgelegten Basiswert. Diese Basiswerte orientieren sich an den Treibhausgasemissionen für die Lebenszyklen von fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin.

Derzeit beträgt dieser Basiswert 94,1 kg CO2 pro GJ Kraftstoff. Welche Bedeutung hat hierbei aber der sogenannte Referenzwert? Der Referenzwert ist die Ausgangsgröße für die Emissionsminderungen. Er lässt sich berechnen, indem die Energiegehalte aller Arten von Kraftstoffen (z.B. Diesel, Benzin oder auch Biokraftstoffe) des Inverkehrbringers mit dem Basiswert multipliziert werden. Die Summe dieser Werte ergibt den Referenzwert. Angenommen ein quotenverpflichtetes Unternehmen setzt genau ein GJ Diesel ab, dann beträgt der Referenzwert für dieses Unternehmen genau 94,1 kg CO2. Bei einer THG-Minderungsquote von beispielsweise 7 % beträgt der Zielwert damit ungefähr 88 kg CO2. 

Die tatsächlichen Emissionen dieses Unternehmens ergeben sich, indem man die jeweiligen Kraftstoffarten mit ihren spezifischen THG-Emissionen (ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegt) multipliziert. In unserem Beispiel wären das für Diesel 95,1 kg CO2/GJ und damit 95,1 kg. Unser Beispielunternehmen muss also die Emissionen um knapp 7 kg reduzieren, um den Zielwert zu erfüllen, andernfalls drohen Strafzahlungen. Diese Lücke kann das Unternehmen beispielsweise schließen, indem es Strom für Elektromobile anrechnen lässt, da die THG-Emissionen für den Fahrstrom geringer sind, als die zu erreichenden 88 kg CO2 aus dem Zielwert.

Funktionsprinzip der Treibhausgas(THG)-Minderungsquote (§§37a-c BImSchG)Der grüne Balken stellt den gesetzlich festgelegten Referenzwert für die Emissionen pro Energieeinheit Kraftstoff dar. Bis zu diesem Wert darf ein Unternehmen, das fossile Brenn…

Funktionsprinzip der Treibhausgas(THG)-Minderungsquote (§§37a-c BImSchG)

Der grüne Balken stellt den gesetzlich festgelegten Referenzwert für die Emissionen pro Energieeinheit Kraftstoff dar. Bis zu diesem Wert darf ein Unternehmen, das fossile Brennstoffe in den Verkehr bringt, durchschnittlich Treibhausgase ausstoßen. Der Referenzwert bildet sich aus dem durchschnittlichen Emissionswert der fossilen Kraftstoffe minus der THG-Quote, die derzeit bei 7% liegt. Stößt ein Unternehmen mehr Emissionen aus, als der Referenzwert zulässt, weist es eine negative THG-Bilanz auf. Diese muss das Unternehmen durch eine positive THG-Bilanz wieder ausgleichen. Hierbei hat es die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen zu handeln, die erneuerbare Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Dieser Handel nennt sich THG-Quotenhandel und sorgt dafür, dass markt-basiert Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen fließt.

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Spezifische Treibhausgas-Emissionen im Verkehr

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Regulatorik des THG-Quotenhandels (38. BImSchV)