THG-Quote für Logistikunternehmen: Mit E-Lkw und Grünstrom doppelt profitieren

Die Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge verändert die Kostenrechnung in der Logistik. Neben geringeren Emissionen und planbareren Energiekosten eröffnet sie einen zusätzlichen Erlösstrom: die THG-Quote für Logistikunternehmen. Wer E-Lkw in der Flotte hat, kann jedes Jahr die Quoten vermarkten. Wer darüber hinaus öffentliche Ladepunkte betreibt, erhält für diese Lademengen ebenfalls die THG-Quote und kann bei Betrieb der Ladepunkte mit lokal erzeugtem erneuerbarem Strom die Erlöse deutlich steigern.‍

Die Vermarktungswege für Quoten aus Ladestrom, grün erzeugtem Ladestrom und für E-Fahrzeuge unterscheiden sich teilweise, sollten aber zusammengedacht werden. Je größer das Volumen, desto besser ist der erzielbare Quotenpreis. Für Logistikunternehmen ergibt sich daraus eine klare Chance: Elektromobilität, eigene Energieerzeugung und ein passendes Messkonzept können zusammen die Wirtschaftlichkeit der Flotte verbessern.

Was ist die THG-Quote und warum ist sie für die Logistik relevant?

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument für den deutschen Straßenverkehr. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen ihre Treibhausgasemissionen jährlich mindern. Dafür können sie unter anderem Zertifikate aus erneuerbaren Energien und Elektromobilität erwerben.‍

Genau hier kommen Logistikunternehmen ins Spiel: E-Lkw und öffentliche Ladeinfrastruktur erzeugen anrechenbare THG-Mengen. Diese können über einen Quoten-Dienstleister gebündelt, beim Umweltbundesamt beantragt und anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen vermarktet werden.‍ Für Speditionen ist die THG-Quote deshalb mehr als ein Nebeneffekt der Elektrifizierung. Sie kann einen planbaren Beitrag zur Finanzierung von Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und eigener Stromerzeugung leisten.‍ ‍

Zwei Wege zur THG-Quote für Logistikunternehmen

1) Die Fahrzeugquote für E-Lkw: Einfach einsteigen

Für schwere E-Lkw wird die THG-Quote pauschal je Fahrzeug berechnet. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer oder geladenen Kilowattstunden spielen dabei keine Rolle. Für E-Lkw der Klasse N3 werden jährlich pauschal 33.400 Kilowattstunden angesetzt, für Fahrzeuge der Klasse N2 22.600 Kilowattstunden.‍ In der Regel genügt eine Kopie des Fahrzeugscheins, damit die THG-Quote beantragt werden kann. Die jährliche Frist für die Fahrzeugquote liegt beim Umweltbundesamt am 15. November; Quoten-Dienstleister benötigen die Unterlagen jedoch früher, um die Datenkontrolle durchführen zu können und den Antrag vorzubereiten.

Diese Variante eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre E-Lkw-Flotte gerade aufbauen und unkompliziert erste THG-Erlöse sichern möchten. Wichtig: Die Fahrzeugquote ist unabhängig davon möglich, ob am eigenen Standort geladen wird und woher der Strom stammt.

2) Die Ladepunktquote: Erlöse nach tatsächlich geladener Strommenge

‍Betreibt ein Unternehmen öffentliche Ladepunkte, kann es zusätzlich die tatsächlich abgegebenen Strommengen vermarkten. Anders als bei der Fahrzeugquote wird hier nicht pauschal, sondern pro geladener Kilowattstunde abgerechnet.‍ Das kann ein höheres Erlöspotenzial eröffnen, vor allem bei hohen Ladevolumina und bei lokal erzeugtem Grünstrom. Die Quote für öffentliche Ladepunkte kann mit der Fahrzeugquote kombiniert werden. Die beiden Optionen stehen also nicht in Konkurrenz, sondern ergänzen sich.‍ ‍

Allerdings gelten klare Voraussetzungen: Rein betriebsinterne Ladepunkte sind nicht anrechenbar. Ein Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur geführt werden, elektronische Zahlungsmöglichkeiten bieten und einem unbestimmten Personenkreis zugänglich sein. Zeitlich eingeschränkte Öffnungszeiten sind möglich. So lässt sich beispielsweise ein Teil der Kapazität für externe Nutzer öffnen, während definierte Zeitfenster für den eigenen Fuhrpark reserviert bleiben.‍ ‍

Auch bestehende Förderbedingungen sollten vor einer Öffnung geprüft werden. Je nach Förderprogramm können Verpflichtungen zur Nichtöffnung bestehen oder die THG-Vermarktung eingeschränkt sein.‍ ‍

Grünstrom erhöht den THG-Erlös, jedoch nur bei lokaler Erzeugung

‍Besonders attraktiv wird die THG-Quote für Logistikunternehmen, wenn Ladeinfrastruktur direkt mit lokal erzeugtem erneuerbarem Strom versorgt wird. Nach aktueller Regelung kann die THG-Vergütung für qualifizierte Grünstrom-Lademengen gegenüber Netzstrom etwa doppelt so hoch ausfallen.‍ Der entscheidende Punkt: Ein zertifizierter Ökostromtarif oder ein Power Purchase Agreement (PPA) genügt dafür nicht. Für die erhöhte Grünstrom-Anrechnung zählt nur physisch direkt angebundene erneuerbare Erzeugung, beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände oder eine direkt angeschlossene Windenergieanlage.‍ ‍

Der regulatorische Gedanke dahinter ist die sogenannte Additionalität. Gefördert werden soll der Aufbau zusätzlicher erneuerbarer Erzeugungskapazitäten. Ein Unternehmen, das eine PV-Anlage am Depot errichtet und den Strom dort für öffentliche Ladepunkte nutzt, schafft genau diese Verbindung aus Energieerzeugung und Elektromobilität.‍ ‍

Die Voraussetzungen für die erhöhte THG-Quote mit Grünstrom

Damit Lademengen als Grünstrom anerkannt werden, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:

  • Lokale erneuerbare Stromquelle: Der Strom stammt zum Beispiel aus einer PV- oder Windanlage. Ab 2028 kann auch Biomasse relevant werden.‍

  • Gleicher Netzanschlusspunkt: Erzeugungsanlage und Ladepunkte befinden sich hinter demselben Netzanschlusspunkt.‍

  • Öffentliche Ladepunkte: Die Ladesäulen erfüllen die Anforderungen der Ladesäulenverordnung und sind im Register der Bundesnetzagentur gelistet.

  • Gleichzeitigkeit: Erzeugung und Ladevorgang müssen im selben 15-Minuten-Intervall nachgewiesen werden.

  • Geeichte Messinfrastruktur: Messwerte müssen die erforderliche zeitliche Auflösung abbilden. Je nach Setup sind Erzeugungs-, Einspeise- und Verbrauchszähler nötig, die eine direkte Verbindung zu einem Messstellenbetreiber haben müssen.

  • Speicher nur unter bestimmten Bedingungen: Lokal produzierter Strom darf zwischengespeichert werden, sofern der Speicher nicht aus dem Netz geladen werden kann.

Für Lademengen, bei denen die Gleichzeitigkeit nicht belegt werden kann, geht die Vermarktung nicht verloren: Sie können weiterhin als regulärer Netzstrom über die übliche Ladepunktquote berücksichtigt werden. Das Messkonzept trennt also nicht zwischen „alles oder nichts“, sondern sorgt dafür, dass jede Strommenge korrekt zugeordnet wird.

Warum PV, Ladeinfrastruktur und THG-Quote zusammengehören

‍Eine PV-Anlage auf dem Betriebsgelände kann drei wirtschaftliche Hebel gleichzeitig bedienen:

  1. Mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt: Eigenstrom reduziert den Bezug aus dem Netz.

  2. Entlastung des Netzanschlusses: Gerade bei leistungsstarken Depotladeparks kann lokale Erzeugung Netzengpässe entschärfen.

  3. Höhere THG-Erlöse: Qualifizierte Lademengen aus direkt angebundenem Grünstrom erzielen eine erhöhte Vergütung.

Jetzt strukturiert planen und Fristen im Blick behalten

‍Die THG-Quote für Logistikunternehmen wirkt am besten, wenn sie frühzeitig in die Flotten- und Energieplanung integriert wird. Für die Fahrzeugquote braucht es vor allem vollständige Fahrzeugunterlagen. Für die Ladepunktquote zählen öffentliche Zugänglichkeit, belastbare Ladedaten und die rechtzeitige jährliche Meldung. Wer den Mehrerlös durch Grünstrom nutzen möchte, sollte die Anforderungen schon bei der Planung von PV-Anlage, Speicher und Ladepark berücksichtigen. Ein nachträglich angepasstes Messkonzept ist möglich, aber selten der einfachste Weg.

Fazit: THG-Quote als Baustein für wirtschaftliche E-Logistik

Die THG-Quote für Logistikunternehmen eröffnet zwei kombinierbare Erlöswege: Die unkomplizierte Pauschale für E-Lkw und die strommengenbasierte Vergütung öffentlicher Ladepunkte. Direkt angebundene erneuerbare Energie kann den Erlös für qualifizierte Lademengen etwa verdoppeln. Für Speditionen bedeutet das: Wer E-Lkw, öffentliche Ladeinfrastruktur und lokale PV intelligent zusammendenkt, verbessert nicht nur die eigene Klimabilanz. Er schafft auch eine zusätzliche, langfristig planbare Einnahmequelle für die Transformation der Flotte.

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>> Dieser Beitrag wurde in Teilen mithilfe von KI erstellt und redaktionell durch uns geprüft.

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