THG-Quote mit Grünstrom
Wer PV- oder Windstrom direkt an öffentlichen Ladepunkten lädt, erzielt das 2,2-fache Erlöspotential im Vergleich zur regulären THG-Quote bei Netzbezug. Wir prüfen eure Konstellation und übernehmen die komplette Abwicklung.
Auf einen Blick
Was ist die THG-Quote mit Grünstrom?
Seit 2022 lässt sich Strom aus Photovoltaik und Windenergie für die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) anrechnen. Statt des Emissionswerts für Netzstrom gilt der spezifische Wert der erneuerbaren Erzeugungsquelle. Die anrechenbare Emissionseinsparung steigt dadurch um etwa den Faktor 2,2 gegenüber Netzbezug.
Kurzantwort
Anrechenbar sind PV-Strom sowie Wind-Strom an Land und auf See.
Erzeugungsanlage und öffentliche Ladepunkte müssen hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen.
Erzeugung und Ladung müssen im selben 15-Minuten-Intervall nachgewiesen werden.
Ergebnis: Rund 2,2-facher Erlös im Vergleich zur THG-Quote bei Netzbezug.
Restmengen ohne Nachweis laufen weiter über die reguläre Quote.
Voraussetzungen im Detail
Diese Anforderungen gelten seit dem 01.01.2024
Grundlage zur höheren Anrechnung sind die spezifischen Emissionswerte der jeweiligen Erzeugungsart. Je nach Quelle fällt die anrechenbare Einsparung leicht unterschiedlich aus, in allen Fällen deutlich über dem Wert für Netzstrom. Dabei gibt es umfangreiche Anforderungen an Messtechnik und Nachweiserbringung zu beachten:
Referenzprojekt
Ladepark Heinrichshof: Doppelte THG-Quote aus PV-Energie
Für die HEINRICHSHOF Frenger GbR Energie wickeln wir die THG-Quotenvermarktung für Grünstrom ab: Der Ladepark wird direkt aus einer lokalen PV-Anlage versorgt, die Grünstromanteile werden im 15-Minuten-Intervall abgegrenzt und beim Umweltbundesamt gemeldet.
Abwicklungsprozess mit GreenTrax
Vor-Prüfung des Messkonzeptes auf THG-Quotenfähigkeit inklusive Abstimmung mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber
Vermarktung der Grünstrom-THG-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen
Abgleich der Ladepunkt-Daten mit der Bundesnetzagentur und weitere Nachweisführung, u. a. über das Marktstammdatenregister
Abwicklung des Quotenhandels: Abgrenzung des Grünstromanteils im 15-Minuten-Intervall sowie Aufbereitung und Meldung der Daten an das Umweltbundesamt
Umgesetzt nach Messkonzept 1.3 (personenidentisch) gemäß Anwenderleitfaden des Umweltbundesamtes – mit Messung im 1/4-Stunden-Maßstab nach MsbG.
Häufige Fragen zur Grünstrom-THG-Quote
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Die Grünstrom-THG-Quote ist die Anrechnung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergie, der direkt an öffentlichen Ladepunkten geladen wird. Statt des Netzstrom-Emissionswerts wird der deutlich bessere spezifische Emissionswert der jeweiligen erneuerbaren Erzeugungsquelle genutzt. Daraus ergibt sich rund das 2,2-fache Erlöspotential im Vergleich zur regulären THG-Quote bei Netzbezug.
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Die Emissionseinsparung fällt bei Grünstrom etwa um den Faktor 2,2 höher aus als bei Netzstrom. Zusätzlich greift weiterhin die dreifache Anrechnung von Strom im Verkehr. Der konkrete Erlös hängt vom jeweiligen Marktpreis, der Erzeugungsart (PV, Wind an Land, Wind auf See) und der nachgewiesenen Strommenge ab. -
Es muss sich um Strom aus Wind- oder Sonnenenergie handeln, die Erzeugungsanlage muss hinter demselben Netzanschlusspunkt wie die Ladepunkte liegen, die Ladepunkte müssen öffentlich und im Register der Bundesnetzagentur gelistet sein, und die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Ladevorgang muss über Messwerte des Messstellenbetreibers im 15-Minuten-Intervall nachgewiesen werden.
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Nötig sind mindestens ein Zähler für die lokale Stromerzeugung und ein Zähler für die (gebündelte) Ladeinfrastruktur, die 15-Minuten-Intervalle abbilden und mit dem Messstellenbetreiber verbunden sind – zum Beispiel RLM-Zähler oder intelligente Messsysteme (iMSys). Die Messwerte werden beim MSB abgerufen und der UBA-Meldung als zusätzlicher Nachweis beigefügt. Andere Messkonzepte ohne 15-Minuten-Auflösung sind nicht zulässig.
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Ja. Nach einer vom Umweltbundesamt beauftragten Rechtseinschätzung dürfen Batteriespeicher unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
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Für alle Mengen, bei denen die Gleichzeitigkeit nachgewiesen werden kann, wird die Grünstromquote gewährt. Für darüber hinausgehende Mengen kann wie gewohnt die reguläre Quote für Netzstrom (Graustromquote) beantragt werden – es geht also nichts verloren.
Kostenlose Erstberatung zur Grünstrom-THG-Quote
Ihr besitzt oder projektiert eine Ladekonstellation mit eigener PV- oder Windstromerzeugung? Schreibt uns kurz, worum es geht und wir prüfen euer Erlöspotential unverbindlich.

