Neuer Kabinettsbeschluss zur THG-Quote: Was bedeutet das für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff? 

Ihr seid Betreiber von Ladeinfrastruktur, Elektro-Flotten, Wasserstofftankstellen oder Raffinerien? Oder ihr plant Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe? Der Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2025 bringt weitreichende Neuerungen – besonders für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Hier erfahrt ihr, was sich konkret ändert und welche Chancen sich daraus ergeben. 

1. Die THG-Quote steigt schrittweise auf 59 % – mehr Planungssicherheit für die Energiewende 

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird bis 2040 schrittweise auf 59 % erhöht. Das entspricht einem Anteil erneuerbarer Energien von 62 % am Gesamtenergieverbrauch im Verkehr. Die festgelegten Stufen sehen wie folgt aus: 

  • 2025: 10,6 % 

  • 2030: 25 % 

  • 2035: 36 % 

  • 2040: 59 % 

Diese Entwicklung schafft langfristige Planungssicherheit für Kraftstoffanbieter und beschleunigt die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Gleichzeitig steigt durch strengere Kontrollen und den Ausschluss von Palmöl-Reststoffen die Nachfrage nach alternativen Erfüllungsoptionen wie Strom, Elektromobilität und RFNBO-Wasserstoff. Das könnte zu positiven Preiseffekten führen. 

Für Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen gibt es eine Anhebung der Quote, allerdings entfällt die bisherige Doppelanrechnung. Zudem sind Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten nun verpflichtend. 

2. RFNBO-Wasserstoff: Neue Mindestquoten und Chancen für Raffinerien 

Ab 2026 gelten schrittweise steigende Mindestquoten für RFNBO-Wasserstoff (Renewable Fuels of Non-Biological Origin): 

  • 2026: 0,1 % 

  • 2030: 1,2 % 

  • 2040: 8 % 

Die energetische Menge von RFNBO wird bis 2036 bei der Berechnung des THG-Referenzwertes mit dem Faktor 3 multipliziert. Danach sinkt der Faktor schrittweise auf 1 (2040). RFNBO-Wasserstoff ist nur anrechenbar, wenn die Produktionsanlagen EU-zertifiziert sind (z. B. REDcert EU, ISCC EU) und Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Auch importierte RFNBOs müssen diese Anforderungen erfüllen. 

Besonders relevant für Raffinerien: Raffinerien können RFNBO-Wasserstoff als Zwischenprodukt nutzen und so ihre Quotenverpflichtungen erfüllen. Als „Inverkehrbringer“ können sie den eingesetzten RFNBO-Wasserstoff auf die THG-Quote anrechnen. 

3. Elektromobilität und Strom: Neue Regeln für Ladepunktbetreiber 

Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte gibt es wichtige Änderungen: 

  • Die Meldung der Mengen aus öffentlichen Ladepunkten an das Umweltbundesamt (UBA) ist nur noch einmal jährlich möglich. 

  • Die EVSE-ID wird verpflichtender Bestandteil der Meldung. Fehlerhafte Daten führen zur Ablehnung – eine Neueinreichung ist oft nicht mehr möglich. 

  • Lokal produzierter PV- oder Wind-Strom, der über öffentliche Ladepunkte abgegeben wird, kann auch bei Zwischenspeicherung in Batteriespeichern mit der höheren erneuerbaren Einsparung anerkannt werden. 

 

Unser Fazit: Die THG-Quote wird zum Treiber der Energiewende in Deutschland 

Die jüngsten Änderungen stärken die Rolle von Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Für Unternehmen ergeben sich neue wirtschaftliche Perspektiven – von steigenden Quotenpreisen bis hin zu neuen Erlösströmen durch RFNBO-Zertifizierungen. 

Ihr wollt mehr wissen? Bei GreenTrax unterstützen wir euch bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.
Kontaktiert uns und lasst uns gemeinsam die Energiewende vorantreiben! 

Weitere Informationen zum neuen Gesetz erfahrt ihr hier.

>> Dieser Beitrag wurde in Teilen mithilfe von KI erstellt und redaktionell durch uns geprüft.

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