Neuer Kabinettsbeschluss zur THG-Quote: Was bedeutet das für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff?
Ihr seid Betreiber von Ladeinfrastruktur, Elektro-Flotten, Wasserstofftankstellen oder Raffinerien? Oder ihr plant Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe? Der Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2025 bringt weitreichende Neuerungen – besonders für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Hier erfahrt ihr, was sich konkret ändert und welche Chancen sich daraus ergeben.
1. Die THG-Quote steigt schrittweise auf 59 % – mehr Planungssicherheit für die Energiewende
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird bis 2040 schrittweise auf 59 % erhöht. Das entspricht einem Anteil erneuerbarer Energien von 62 % am Gesamtenergieverbrauch im Verkehr. Die festgelegten Stufen sehen wie folgt aus:
2025: 10,6 %
2030: 25 %
2035: 36 %
2040: 59 %
Diese Entwicklung schafft langfristige Planungssicherheit für Kraftstoffanbieter und beschleunigt die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Gleichzeitig steigt durch strengere Kontrollen und den Ausschluss von Palmöl-Reststoffen die Nachfrage nach alternativen Erfüllungsoptionen wie Strom, Elektromobilität und RFNBO-Wasserstoff. Das könnte zu positiven Preiseffekten führen.
Für Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen gibt es eine Anhebung der Quote, allerdings entfällt die bisherige Doppelanrechnung. Zudem sind Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten nun verpflichtend.
2. RFNBO-Wasserstoff: Neue Mindestquoten und Chancen für Raffinerien
Ab 2026 gelten schrittweise steigende Mindestquoten für RFNBO-Wasserstoff (Renewable Fuels of Non-Biological Origin):
2026: 0,1 %
2030: 1,2 %
2040: 8 %
Die energetische Menge von RFNBO wird bis 2036 bei der Berechnung des THG-Referenzwertes mit dem Faktor 3 multipliziert. Danach sinkt der Faktor schrittweise auf 1 (2040). RFNBO-Wasserstoff ist nur anrechenbar, wenn die Produktionsanlagen EU-zertifiziert sind (z. B. REDcert EU, ISCC EU) und Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Auch importierte RFNBOs müssen diese Anforderungen erfüllen.
Besonders relevant für Raffinerien: Raffinerien können RFNBO-Wasserstoff als Zwischenprodukt nutzen und so ihre Quotenverpflichtungen erfüllen. Als „Inverkehrbringer“ können sie den eingesetzten RFNBO-Wasserstoff auf die THG-Quote anrechnen.
3. Elektromobilität und Strom: Neue Regeln für Ladepunktbetreiber
Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte gibt es wichtige Änderungen:
Die Meldung der Mengen aus öffentlichen Ladepunkten an das Umweltbundesamt (UBA) ist nur noch einmal jährlich möglich.
Die EVSE-ID wird verpflichtender Bestandteil der Meldung. Fehlerhafte Daten führen zur Ablehnung – eine Neueinreichung ist oft nicht mehr möglich.
Lokal produzierter PV- oder Wind-Strom, der über öffentliche Ladepunkte abgegeben wird, kann auch bei Zwischenspeicherung in Batteriespeichern mit der höheren erneuerbaren Einsparung anerkannt werden.
Unser Fazit: Die THG-Quote wird zum Treiber der Energiewende in Deutschland
Die jüngsten Änderungen stärken die Rolle von Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Für Unternehmen ergeben sich neue wirtschaftliche Perspektiven – von steigenden Quotenpreisen bis hin zu neuen Erlösströmen durch RFNBO-Zertifizierungen.
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