Neuer Kabinettsbeschluss zur THG-Quote: Was bedeutet das für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff? 

Ihr seid Betreiber von Ladeinfrastruktur, Elektro-Flotten, Wasserstofftankstellen oder Raffinerien? Oder ihr plant Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe? Der Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2025 bringt weitreichende Neuerungen – besonders für Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Hier erfahrt ihr, was sich konkret ändert und welche Chancen sich daraus ergeben. 

1. Die THG-Quote steigt schrittweise auf 59 % – mehr Planungssicherheit für die Energiewende 

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird bis 2040 schrittweise auf 59 % erhöht. Das entspricht einem Anteil erneuerbarer Energien von 62 % am Gesamtenergieverbrauch im Verkehr. Die festgelegten Stufen sehen wie folgt aus: 

  • 2025: 10,6 % 

  • 2030: 25 % 

  • 2035: 36 % 

  • 2040: 59 % 

Diese Entwicklung schafft langfristige Planungssicherheit für Kraftstoffanbieter und beschleunigt die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Gleichzeitig steigt durch strengere Kontrollen und den Ausschluss von Palmöl-Reststoffen die Nachfrage nach alternativen Erfüllungsoptionen wie Strom, Elektromobilität und RFNBO-Wasserstoff. Das könnte zu positiven Preiseffekten führen. 

Für Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen gibt es eine Anhebung der Quote, allerdings entfällt die bisherige Doppelanrechnung. Zudem sind Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten nun verpflichtend. 

2. RFNBO-Wasserstoff: Neue Mindestquoten und Chancen für Raffinerien 

Ab 2026 gelten schrittweise steigende Mindestquoten für RFNBO-Wasserstoff (Renewable Fuels of Non-Biological Origin): 

  • 2026: 0,1 % 

  • 2030: 1,2 % 

  • 2040: 8 % 

Die energetische Menge von RFNBO wird bis 2036 bei der Berechnung des THG-Referenzwertes mit dem Faktor 3 multipliziert. Danach sinkt der Faktor schrittweise auf 1 (2040). RFNBO-Wasserstoff ist nur anrechenbar, wenn die Produktionsanlagen EU-zertifiziert sind (z. B. REDcert EU, ISCC EU) und Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Auch importierte RFNBOs müssen diese Anforderungen erfüllen. 

Besonders relevant für Raffinerien: Raffinerien können RFNBO-Wasserstoff als Zwischenprodukt nutzen und so ihre Quotenverpflichtungen erfüllen. Als „Inverkehrbringer“ können sie den eingesetzten RFNBO-Wasserstoff auf die THG-Quote anrechnen. 

3. Elektromobilität und Strom: Neue Regeln für Ladepunktbetreiber 

Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte gibt es wichtige Änderungen: 

  • Die Meldung der Mengen aus öffentlichen Ladepunkten an das Umweltbundesamt (UBA) ist nur noch einmal jährlich möglich. 

  • Die EVSE-ID wird verpflichtender Bestandteil der Meldung. Fehlerhafte Daten führen zur Ablehnung – eine Neueinreichung ist oft nicht mehr möglich. 

  • Lokal produzierter PV- oder Wind-Strom, der über öffentliche Ladepunkte abgegeben wird, kann auch bei Zwischenspeicherung in Batteriespeichern mit der höheren erneuerbaren Einsparung anerkannt werden. 

 

Unser Fazit: Die THG-Quote wird zum Treiber der Energiewende in Deutschland 

Die jüngsten Änderungen stärken die Rolle von Elektromobilität, Strom und RFNBO-Wasserstoff. Für Unternehmen ergeben sich neue wirtschaftliche Perspektiven – von steigenden Quotenpreisen bis hin zu neuen Erlösströmen durch RFNBO-Zertifizierungen. 

Ihr wollt mehr wissen? Bei GreenTrax unterstützen wir euch bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Kontaktiert uns und lasst uns gemeinsam die Energiewende vorantreiben! 

>> Dieser Beitrag wurde in Teilen mithilfe von KI erstellt und redaktionell durch uns geprüft.

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