Strom als Erfüllungsoption für die THG-Quote

Seit 2018 ist es in Deutschland möglich, auch Strom für Elektroautos für die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) anrechnen zu lassen. Hierbei wird der aktuelle Emissionswert für den deutschen Strommix herangezogen, womit sich schon jetzt im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wie Diesel oder Benzin eine bessere Emissionsbilanz ergibt. Diese eingesparten Treibhausgase können dann über den THG-Quotenhandel verkauft werden. Im Jahr 2024 werden pro MWh Strom etwa 109 kg CO2 eingespart. Dieser Wert wird seit 2022 mit einem Faktor von 3 angerechnet, d.h. jede MWh Strom wird mit einem Beitrag von 326 kg CO2 berücksichtigt. Die untenstehende Grafik veranschaulicht nochmals die Berechnungsmethode.

Umrechnungsmethode Strom in CO2-Minderungsmengen bzw. “THG-Quoten” für das Verpflichtungsjahr 2022 (Mehrfachanrechnung nicht berücksichtigt; Quelle: GreenTrax).

Diese Minderungsmenge von derzeit 109 kg CO2 pro MWh Strom ändert sich jedoch mit der Zeit. Sie ist zum einen abhängig von der aktuellen Emissionsbilanz des deutschen Stromnetzbezugs, zum anderen von der aktuell vorgegebenen THG-Minderungsquote. Sinkt die Emissionsbilanz des Netzbezugs mit der Zeit, so steigt dadurch die Minderungsmenge durch Strom im Rahmen der THG-Quote. Steigt die THG-Minderungsquote mit der Zeit, so sinkt dadurch die Minderungsmenge durch Strom, da auch Strom diese Reduktionsquote zu erfüllen hat.

THG-Emissionen des Deutschen Strommixes

In den nächsten Jahren wird Strom voraussichtlich seine Minderungsmengen pro Energieeinheit noch steigern können, da der Effekt sinkender Emissionen durch den Strombezug größer ist, als der Effekt durch die höhere THG-Minderungsquote (vorausgesetzt die Mehrfachanrechnung bleibt erhalten). Das bedeutet: Jede MWh Strom wird in Zukunft mehr als 109 kg CO2 einsparen und damit bei gleichbleibenden Marktpreisen für den Quotenhandel seinen Wert erhöhen.

 
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